Was Sie jetzt wissen müssen und schon tun können
Die digitale Transformation hat längst auch den Rechnungsaustausch erfasst und gewinnt in Europa zunehmend an Bedeutung. Die EU-Kommission hat mit der Initiative "VAT in the Digital Age" (ViDA) das Ziel, die Umsatzsteuer an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen und insbesondere den Steuerbetrug einzudämmen. Durch den Einsatz modernster Technologien soll die Erfassung und Meldung von Umsatzsteuer durch Steuerpflichtige effektiver gestaltet und Betrug somit deutlich reduziert werden.
Neben Polen und Frankreich, stehen unter anderem auch Spanien, Rumänien, Belgien und Deutschland vor einer e-Invoicing Reform. In diesem Blogbeitrag konzentrieren wir uns auf die Richtlinien, die in Deutschland ab 2025 in Kraft treten werden und geben Ihnen Tipps, wie Sie sich als Rechnungsempfänger am besten darauf vorbereiten können.
Verpflichtendes e-Invoicing im weltweiten Überblick:
Durch die Rechnungsreform in Deutschland, entstehen für Sie als Rechnungsempfänger folgende Herausforderungen:
- Ab dem 1. Januar 2025 wird jeder Rechnungsempfänger in Deutschland verpflichtet sein elektronische Rechnungen zu empfangen, wenn der Rechnungsabsender dies verlangt. Dies erfordert eine Umstellung im Rechnungseingangsprozess und eine Anpassung der bisherigen Abläufe.
- Künftig wird der Umsatzsteuerabzug nicht mehr erlaubt sein, wenn der Rechnungsempfänger den Umsatzsteuerbetrug hätte erkennen müssen. Eine sorgfältige Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-ID) des Lieferanten wird daher unerlässlich sein, um den Umsatzsteuerabzug zu sichern.
Rechnungspflichten und Formate im Überblick:
Für Ihre Lieferanten und für Sie als Rechnungssender bedeutet das:
- Die Format- und Prozessanforderungen variieren je nach Land.
- PDF gilt nicht mehr als elektronische Rechnung; stattdessen wird ein strukturiertes Format für die Zustellung erforderlich.
- Die Vorgaben der Norm EN-16931 sind für die Erstellung von elektronischen Rechnungen zu erfüllen. Mit dem TXML2.5 Format sind unsere Kunden optimal auf die bevorstehende Reform vorbereitet.
- SAP DRC ist für den Datenaustausch mit dem Finanzamt vorgesehen (z. B. in Italien mit SDI und in Polen mit KSeF) und deckt den Rechnungsstellungsprozess nur teilweise ab:
→ Keine proaktive Benachrichtigung und Rechnungsstellung an Rechnungsempfänger
→ Keine individuellen Formate oder Übertragungswege (z.B. tXML2.5 über TecCom)
→ Keine ganzheitliche Betrachtung der Logistikdokumente
Was können Sie heute tun:
- Umstellung auf elektronischen Rechnungseingang: Stellen Sie ab sofort auf elektronischen Rechnungseingang um, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2024.
- Digitalisierung und Automatisierung: Optimieren Sie Ihren Rechnungsausgangsprozess, indem Sie ihn digitalisieren und automatisieren. Dies erleichtert nicht nur den Umgang mit elektronischen Rechnungen, sondern erhöht auch die Effizienz und Genauigkeit Ihrer Prozesse. Beispielsweise übernimmt TecCom e-Invoicing die Prüfung der UST-ID des Lieferanten und hilft Rechnungsempfängern den Umsatzsteuerabzug zu sichern.
- Beratung und Unterstützung: Sprechen Sie uns an, wir beraten und unterstützen Sie gerne! TecCom bietet nicht nur eine rechtssichere Lösung für den deutschen Markt, sondern auch für internationale Geschäftsaktivitäten.
Die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien im Jahr 2025 mag noch weit weg erscheinen, aber eine frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und mögliche Risiken zu minimieren. Nutzen Sie daher die Gelegenheit, sich jetzt aktiv auf die Zukunft vorzubereiten und von den Vorteilen der digitalen Transformation im Rechnungswesen zu profitieren.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung, damit wir Ihnen dabei helfen können, Ihre individuellen Anforderungen zu erfüllen und auf die kommenden Veränderungen vorbereitet zu sein!