Belgien wird ab dem 1. Januar 2026 eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung einführen, um den Mehrwertsteuerbetrug einzudämmen, der auf 2,5 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt wird. Derzeit werden 85% aller belgischen Rechnungen noch in Papierform oder als PDF-Anhänge in E-Mails verschickt (Quelle: PwC auf dem 2024 Tax Compliance Virtual Symposium), Formate, die nach Ablauf dieser Frist nicht mehr zulässig sein werden.
Was wird sich ändern?
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle in Belgien ansässigen, für die Mehrwertsteuer registrierten Steuerzahler strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen und erhalten. Darüber hinaus müssen auch nicht in Belgien ansässige ausländische Steuerzahler mit einer MwSt-Registrierung in Belgien elektronische Rechnungen erhalten.
Das 4-Ecken-Modell von PEPPOL als Standard
PEPPOL's 4-Ecken-Modell wird der Standardrahmen für den Rechnungsaustausch sein. Abweichungen von diesem Rahmen sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung beider Parteien. Steuerzahler, die in den Anwendungsbereich fallen, sind verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen gemäß der europäischen Norm EN 16931 auszutauschen. Das bedeutet, dass eine PDF-Datei per E-Mail nicht als elektronische Rechnung angesehen wird und für Steuerzahler im Anwendungsbereich nicht zulässig ist.
Pläne für die Zukunft: Berichterstattung in Echtzeit
Nach der Einführung des obligatorischen Austauschs elektronischer Rechnungen zwischen den Partnern plant Belgien die Einführung von Echtzeit-Meldungen, wobei ein 5- oder 6-Ecken-Modell über PEPPOL angestrebt wird. Dann werden auch die steuerlich relevanten Informationen an die Steuerbehörden gemeldet. Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung soll jedoch erst zum 1. Januar 2026 eingeführt werden.
Big-Bang-Einführung: Keine schrittweise Umsetzung
Interessanterweise hat sich Belgien für eine "Big Bang"-Einführung entschieden, was bedeutet, dass jedes Unternehmen, ob groß oder klein, gleichzeitig von dem Mandat betroffen sein wird. Es wird keine schrittweise Einführung geben, wie sie in Ländern wie Frankreich geplant ist. Je nach Unternehmensgröße bietet die belgische Regierung jedoch Vergünstigungen an, z. B. direkte Steueranreize, um die Kosten für die Umsetzung zu senken.
Der Gesetzentwurf, der nun auf die Unterschrift des Königs wartet, um im Amtsblatt veröffentlicht zu werden, findet sich hier: Die belgische Abgeordnetenkammer (dekamer.be).
Was können Sie heute tun?
Wenn Sie noch Papier oder PDF verschicken, wechseln Sie zur strukturierten Datenfakturierung. TecCom e-invoicing ist konform mit der aktuellen Gesetzeslage in Belgien und ist auf die kommenden Anforderungen vorbereitet. Sie können heute mit der Umsetzung beginnen und sich gleichzeitig auf die kommende Reform vorbereiten.
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